Qualitätsmerkmale
Auf welche Grundsätze sollten Sie achten?
- Gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Zugelassen und zertifiziert durch die DEKRA
Träger des Qualitätssiegels vom Ring der Arbeitsvermittler e.V.